Mitgliedschaft

Arbeitseinsätze

– 3 Stunden pro Jahr oder pro Stunde nicht geleistete Arbeit EUR 10,— Der Beitragseinzug erfolgt jeweils ab Februar
– Wenn keine Ermächtigung zum Bankeinzug erteilt wird, werden EUR 10,– Aufschlag zum Beitrag erhoben
– Aufnahmegebühren werden fallen nicht an

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